Fachschule Sozialwesen (FS) allgemein

Abteilungsleiterin Fachschule Sozialwesen
Tel.: 0561-820 129 16
Sprechzeiten: Dienstag 11:30 bis 13:00 Uhr und nach Vereinbarung
Britta Göckede (komm.)
Kontakt
Koordinator Fachschule Sozialwesen, Fachrichtung Sozialpädagogik
Tel.: 0561-820 129 16
Sprechzeiten: nach Vereinbarung
Martin Hasenauer
Kontakt
Koordinator Fachschule Sozialwesen, Fachrichtung Heilpädagogik
Tel.: 0561-820 129 16
Sprechzeiten: nach Vereinbarung
Achim Wrede
KontaktDie Fachschule für Sozialwesen - Fachrichtung Sozialpädagogik - (FSP) wird in Voll- und in Teilzeitform angeboten.
Die Ausbildung soll die Studierenden befähigen, als Erzieherinnen / als Erzieher in sozialpädagogischen Einrichtungen selbständig tätig zu sein. Bereits erworbene Praxiserfahrung in sozialpädagogischen und oder sozialpflegerischen Einrichtungen sollen durch die Auseinandersetzung mit theoretischen Kenntnissen vertieft und ergänzt werden. Dem Ausbildungsziel entsprechend ist exemplarisches Arbeiten mit fächerübergreifender Thematik und Kooperation mit der sozialpädagogischen Praxis unabdingbar.
- Abschluss: „Staatlich anerkannte Erzieherin“ / „Staatlich anerkannter Erzieher“
- Dauer: 3 Jahre
Die Ausbildung gliedert sich in einen überwiegend fachtheoretischen Anteil von zwei Jahren an der Fachschule für Sozialwesen und einer überwiegend fachpraktischen Ausbildung von einem Jahr (Berufspraktikum), die in sozialpädagogischen Einrichtungen abgeleistet wird.
Der Unterricht in der Teilzeitform findet montags und freitags in der Zeit von 15.00 Uhr - 20.00 Uhr und samstags von 8.00 Uhr - 13.00 Uhr statt.
Im Rahmen der fachtheoretischen Ausbildung werden zwei Praktika von jeweils sechs Wochen in geeigneten sozialpädagogischen und sozialpflegerischen Einrichtungen durchgeführt. Die fachpraktische Ausbildung erfordert eine enge Zusammenarbeit der Fachschule mit den Praxisstellen.
Die fachtheoretische Ausbildung endet mit der schriftlichen und mündlichen Prüfung. Mit erfolgreichem Abschluss ist die Zulassung zum Berufspraktikum (3. Ausbildungsabschnitt) verbunden.
Welche Aufnahmevorausetzungen bestehen?
-
Zeugnis des Mittleren Abschlusses oder ein als gleichwertig anerkanntes Zeugnis
-
Berufsabschluss als Staatlich geprüfte Sozialassistentin, als Staatlich geprüfter Sozialassistent oder
- eine einschlägig anerkannte Berufsausbildung von mindestens 2 jähriger Dauer oder
- die erfolgreiche Teilnahme an einer Feststellungsprüfung.
Die Zulassung zur Feststellungsprüfung setzt den Nachweis einer Berufstätigkeit von 3 Jahren und von sozialpädagogischer Erfahrung voraus. Hierauf sind anzurechnen:
- eine abgeschlossene Berufsausbildung
- erzieherische u. pflegerische Tätigkeiten in der Familie bis zu 2 Jahren
- ein studienqualifizierender Abschluss Sek II bis zur Dauer von 2 Jahren
- Studienleistungen an FH und Uni
- ein abgeleistetes FSJ
- Grundwehr- oder Zivildienst
- Au-Pair-Zeit bis zur Dauer von 12 Monaten
- einschlägige Berufstätigkeit -
Nachweis der gesundheitlichen Eignung für den Beruf der Erzieherin, des Erziehers
Was ist für die Anmeldung erforderlich?
- Anmeldung: bis zum 15. Februar des jeweiligen Jahres
- Anmeldeformular Fachschule Sozialwesen
- letztes Zeugnis
- Lebenslauf in tabellarischer Form, aus dem der Bildungsgang hervorgeht
- ein Lichtbild neueren Datums
- die unter Aufnahmevoraussetzungen geforderten Zeugnisse in beglaubigter Abschrift
- ein beglaubigter Nachweis der beruflichen Tätigkeit
- ein ärztliches Zeugnis über die gesundheitliche Eignung (Attest), es ist spätestens bei Aufnahme der Ausbildung vorzulegen und darf zu diesem Zeitpunkt nicht älter als zwei Monate sein
- eine schriftliche Erklärung über die Teilnahme bzw. Nichtteilnahme an einem vorangegangenen Auswahlverfahren an einer Fachschule für Sozialwesen in Hessen sowie der Nachweis darüber, ob eine nichtbestandene Abschlussprüfung an einer anderen Fachschule für Sozialpädagogik vorliegt
Ihre Bewerbung richten Sie bitte an:
Elisabeth-Knipping-Schule
- Fachschule für Sozialwesen -
Frau Britta Göckede
Mombachstr. 14
34127 Kassel
Tel.: (05 61) - 82 01 29 10
Fax: (05 61) - 82 01 29 32
Ist die Zahl der Bewerberinnen und Bewerber größer als die zur Verfügung stehenden Ausbildungsplätze wird ein Auswahlverfahren durchgeführt.
Soweit freie Ausbildungsplätze zur Verfügung stehen, können Bewerber/innen in den 2. Ausbildungsabschnitt aufgenommen werden, wenn sie die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen und sich einer Aufnahmeprüfung mit Erfolg unterzogen haben.
Durch ein zusätzliches Lernangebot (Mathematik über 2 Jahre) besteht die Möglichkeit, nach bestandener Zusatzprüfung die Fachhochschulreife zu erwerben. Dieses Angebot kann auch in der Teilzeitform realisiert werden.
Hier gibt es das Downloadangebot der Fachschule Sozialwesen Fachrichtung Sozialpädagogik...
- Informationen Fachschule Sozialwesen Fachrichtung Sozialpädagogik
- Anmeldeformular Fachschule Sozialwesen Fachrichtung Sozialpädagogik
- Erklärung über die Teilnahme bzw. Nichtteilnahme an einem vorangegangenen Auswahlverfahren
- Flyer Fachschule
- Belehrung zum Infektionsschutzgesetz