FOS Sozialwesen
Willkommen in der FOS Sozialwesen...


Soziale Kompetenzen erweitern: Kennenlernfahrt der Jahrgangsstufe 11 der FOS Sozialwesen
Wenn du dich für Menschen interessierst und auch für mögliche Arbeitsfelder im Bereich sozialer Arbeit, kannst du dir hier die ideale Grundlagen dafür erarbeiten!
Die Fachoberschule mit dem Schwerpunkt Sozialwesen ist geeignet für Menschen, die die allgemeine Studierfähigkeit für einen Studiengang an einer Fachhochschule oder Hochschule erlangen wollen und sich für praktische Einblicke in soziale Berufe interessieren. Der Unterricht im Schwerpunkt Sozialwesen gliedert sich in verschiedene Themen- und Aufgabenfelder, um die Vielschichtigkeit des menschlichen Zusammenlebens als auch die individuellen Entwicklungsaspekte mit all ihren Facetten erfassen zu können.
In der Klasse 11 der Fachoberschule findet ein 1-jähriges Praktikum an drei Tagen in der Woche statt. In der Klasse 12 findet an fünf Tagen in der Woche allgemeinbildender und fachspezifischer Unterricht statt.
Das Praktikum ist in einer sozialen Einrichtung (z.B. Krippe, Kindergarten, Grundschule, Ju-gendzentrum, soziale Arbeit in der Altenpflege, ...) zu absolvieren. Hier werden fachpraktische Kenntnisse erworben, die neben dem allgemeinen Lernbereich in den Schwerpunktfächern theoretisch und fachpraktisch bearbeitet werden. So kannst du deine praktischen Erfahrun-gen mit Menschen machen und gleichzeitig hast du in der Schule einen Lernraum, der dir Möglichkeiten des Austauschs und der Reflexion bietet. Wichtig: Achte bei der Praktikumsplatz auf eine Fachkraft, die dich bei sozialpädagogischen Fragen unterstützen und anleiten kann.
Die Inhalte gliedern sich in Themen- ("T") und Aufgabenfelder.
Jahrgangsstufe 11 (2 Schul- und 3 Praktikumstage)
- T 11.1 Wahrnehmung und Beobachtung in sozialen Einrichtungen
Im Themen- und Aufgabenfeld T 11.1 starten wir mit wichtigen Grundlagen für die professio-nelle Arbeit in sozialen Einrichtungen. Im Mittelpunkt stehen die Wahrnehmung und Beobach-tung der Adressaten, aber auch die der eigenen Person in der neuen Rolle als Praktikantin und Praktikant. Wir erarbeiten uns fachliche Grundlagen und wenden diese in der Einrichtung an, z.B. Selbst- und Fremdwahrnehmung, professionelle Beobachtungsverfahren erproben und auswerten, Lerngeschichten schreiben etc. - T 11.2 Begleitung der Adressatinnen und Adressaten sozialer Einrichtungen :
Im Themen- und Aufgabenfeld T 11.2 setzt du dich aktiv mit der Begleitung von Menschen in sozialen Einrichtungen auf Basis der im Grundgesetz verankerten Würde des Menschen auseinander. Aktuelle gesellschaftliche Themen wie Gleichberechtigung, Chancengleichheit, Vielfalt und vorurteilsbewusstem Handeln spielen hierbei eine wichtige Rolle. Bei der Auseinandersetzung und Reflektion wird auch die eigene Vorbildrolle im Praktikum in den Blick genommen. Dabei steht immer im Mittelpunkt, die Stärken der Menschen und ihrer Beteili-gung zu erkunden und zu erproben, wie sie dabei unterstützt werden können. - T 11.3 Planung, Durchführung und Reflexion sozialpädagogischen Handelns in sozialen Einrichtungen
Im Themen- und Aufgabenfeld T 11.3 befassen wir uns mit dem professionellen Handeln in sozialen Einrichtungen. Dies bedarf der Planung, Durchführung und Reflexion. Im Lernprozess wirst du darin unterstützt einen angemessenen Umgang mit Menschen unterschiedlichen Alters und Geschlechts sowie unterschiedlicher kultureller Herkunft und Religion zu entwickeln und einzuüben. Es soll die Fähigkeit gefördert werden, sich eine eigene Meinung zu bilden, um begründete Entscheidungen zu treffen und Verantwortung für pädagogischen Arbeitsprozesse zu übernehmen und die Adressatinnen und Adressaten angemessen begleiten zu können. - T 11.4 Lern- und Arbeitsmethoden
Im Themen- und Aufgabenfeld T 11.4 eignest du dir verschiedene Lern- und Arbeitsmethoden an, um deine eigenen Lern- und Arbeitsprozesse zu planen, zu reflektieren und zu optimieren. Hierfür nutzen wir unterschiedliche Medien und Methoden zur Informationsgewinnung und hinterfragen diese kritisch. Weiterhin gehören dazu verschiedene Präsentationstechniken wie Visualisierungstechniken und Kenntnisse der Rhetorik. Als Lernende reflektieren und bewerten sie ihre Arbeit und geben einander wertschätzendes Feedback. Die Inhalte des Themenfelds 11.4 werden in Kombination mit Inhalten der Themenfelder aus dem Pflicht- und/oder Wahlpflichtunterricht der Fachrichtung oder des Schwerpunkts erarbeitet.
- T 11.5 Lebenswelt und Sozialraum
Im Themen- und Aufgabenfeld T 11.5 stehen die Lebenswelt und der Sozialraum der Adressaten im Mittelpunkt. In der Rolle als Praktikant oder Lernende setzt du dich mit unterschiedlichen Lebensräumen von Menschen mit denen du im Praktikum arbeitest auseinander. Gemeinsam werden Kriterien zur Charakterisierung typischer Lebenswelten entwickelt, um den sozialen Raum zu analysieren und Kooperationspartner sozialpädagogischen Einrichtungen kennenzulernen.
Die Erkundung von Lebenswelt und Sozialraum ist elementar für das Erkennen, welchen nachhaltigen Einfluss die Umwelt auf die Entwicklung des Menschen ausübt und wie sozial-pädagogisches Intervenieren Einfluss nehmen kann, um Menschen optimal zu fördern.
Jahrgangsstufe 12 (vollschulisch)
- T 12.1 Kommunikation
In diesem Schwerpunktbereich befassen wir uns mit Formen der Kommunikation und deren Wirkung. Die Art und Weise der Kommunikation ist für das pädagogische Handeln von ele-mentarer Bedeutung, denn es gibt wichtige Unterschiede. Kinder oder von Demenz betroffene Menschen benötigen eine andere Form der Sprache als Jugendliche. Hier erfährst du im Unterricht mehr über die Grundlagen, lernst theoretische Ansätze und Modelle kennen, die dich dabei unterstützen eine zunehmend bewusstere und professionelle Kommunikation zu führen. Die theoretischen Einheiten werden durch interaktive Übungen, Rollenspiele etc. vertiefend bearbeitet, denn Kommunikation ist immer auch soziale Interaktion. - T 12.2 Menschliche Entwicklung
In diesem Schwerpunktfach gehen wir der Frage nach, wie menschliche Entwicklung abläuft und inwiefern wir Entwicklungsschritte pädagogisch begleiten können. Wir erarbeiten uns Grundlagen und setzen uns mit unterschiedlichen Theorien der Entwicklung und den damit verbundenen Entwicklungsaufgaben auseinander. - T 12.3 Projekt
Im Themen- und Aufgabenfeld T 12.3 erarbeitest du zunächst relevante theoretischen Inhalte, die zu einem guten Projekt dazu gehören. Das Projekt verknüpft Theorie und Praxis und stärkt wichtige Kompetenzen wie Teamarbeit, Selbstständigkeit, Zeitmanagement und Zielori-entierung, die zunehmend eigenverantwortlich in selbst gestalteten Projekten umgesetzt werden
Aus den Themen- und Aufgabenfeldern T 12.4 bis T 12.7 sind jedes Jahr zwei weitere Pflicht-Themenfelder per Erlass zuschaltbar:*
- T 12.4 Sozialisation
Im Themen- und Aufgabenfeld T12.4 steht die Auseinandersetzung mit Sozialisationsprozes-sen im Fokus. Du lernst verschiedene Sozialisationsinstanzen wie Familie, Schule oder Medien kennen und deren Einfluss auf die Entwicklung verstehen. Zentrale theoretische Ansätze, wie das Modell der produktiven Realitätsverarbeitung von Klaus Hurrelmann, vermitteln dabei Wissen über Sozialisationsphasen und Entwicklungsaufgaben in verschiedenen Lebensaltern. Aber auch die Bedeutung von Chancen und Grenzen der Medien als weitere Instanz wird in den kritischen Blick genommen. - T 12.5 Der Mensch in der Gruppe
Im Themen- und Aufgabenfeld T 12.5 entwickelst du ein Verständnis für Gruppenstrukturen und die Dynamik in Gruppen. In diesem Zusammenhang lernst du etwas über die Entstehung von Gruppen, verschiedene Arten von Gruppen sowie soziale Rollen, Werte und Normen und den Zusammenhalt in Gruppen und deren Bedeutung in den Phasen der Gruppenentwicklung. Darüber hinaus werden weitere Themen wie Funktionen der Gruppe für den einzelnen, die Bedeutung des Gruppenleiters und auch die Risiken von Gruppen anhand verschiedener sozialwissenschaftlicher Experimente betrachtet. - T 12.6 Individuum und Gesellschaft
Die Gesellschaft und die Individuen wirken wechselseitig aufeinander und beeinflussen sich gegenseitig. Welche Rahmenbedingungen ein Individuum in Kindheit und Jugend vorfindet und welche Bedeutung dies für seine Lebens- und Verwirklichungschancen hat sind zentrale Fragen in diesem Themenfeld. Hier kannst du mehr über Risiko- und Schutzfaktoren, Formen sozialer Ungleichheit sowie Chancen und Grenzen einer inklusiven Pädagogik erfahren und deine Analyse- und Urteilsfähigkeit im Hinblick auf gesellschaftliche Einflüsse weiter entwickeln. - T 12.7 Lernen und Erziehung
Lernen und Erziehung sind die Basis des sozialpädagogischen Handelns: „Wie lernen wir was und warum – oder auch nicht?“. In diesem Themenfeld erarbeitest du dir wichtige theoretische Grundlagen aus dem Bereich Lerntheorien und setzt dich aktiv mit der Veränderung des Menschenbildes und dem Wandel der Erziehungsvorstellungen im Laufe der Zeit auseinander. Die erarbeiteten Kerngedanken helfen, Rahmenbedingungen sozialpädagogischen Handelns zu analysieren und sich aktiv mit der Wirksamkeit von aktuellen Konzepten der pädagogischen Einrichtungen auseinanderzusetzen.
Zusätzlich werden folgende Themen aus dem Wahlpflichtbereich bearbeitet:
- T 12.9 Handlungsfelder der Sozialen Arbeit
In diesem Schwerpunktfach werden rechtliche und organisatorische Grundlagen der Sozialen Arbeit (wie z.B. öffentliche und freie Träger, Tripelmandat etc.) erarbeitet und du lernst die vielfältigen Arbeitsfelder der Sozialen Arbeit in Verbindung mit Methoden und fachlichen Qualifikationen kennen. Im Rahmen des Unterrichts besteht die Möglichkeit sich in Gruppenarbeit mit einem Handlungsfeld vertiefend auseinanderzusetzen. - T 12.11 Historische Entwicklung Deutschlands zum Sozialstaat
In diesem ergänzenden Fach setzen wir uns mit der Sozialgeschichte Deutschlands auseinander und beschäftigen uns in diesem Zusammenhang mit der sich verändernden „Sozialen Frage“ in der Gesellschaft - von der Industriellen Revolution bis heute. Ein Schwerpunkt dabei ist die Betrachtung der sich verändernden Sozialsysteme in der historischen Entwicklung und damit verbundenen Themen wie die Sozialgeschichte der Armut, der Frauenrechte, Zu- und Auswanderung etc. - #changemaker - und nach der Prüfung arbeiten wir projekt- und praxisorientiert weiter:
In dem fächerübergreifenden Projekt #changemaker der Fachoberschule setzen sich Schülerinnen und Schüler intensiv mit den 17 Zielen für nachhaltige Entwicklung (SDG) der Vereinten Nationen auseinander. Dabei werden unter anderem außerschulische Lernorte wie das Tropengewächshaus der Universität Kassel erkundet und sich mit dem World University Service über internationale Projektarbeit informiert. Als Herausforderung hast du die Möglichkeit ein Praktikum in einem von dir gewählten Betrieb zu absolvieren, um zukunftsorientierte Arbeitsfelder zu erkunden als auch neue persönliche Erfahrungen zu sammeln: „Think global – act local!“
Im ersten Jahr der Organisationsform A (Jahrgangsstufe 11) ist ein ganzjähriges Betriebspraktikum abzuleisten, das an drei Tagen in der Woche in einem Betrieb stattfindet, der der jeweiligen Fachrichtung zugeordnet werden kann.
Auswahl des Praktikumsbetriebes
Die Auswahl des Betriebes erfolgt eigenständig durch die Schülerinnen und Schüler und sollte bei der Anmeldung zur FOS vorliegen.
Geeignete Betrieb sind solche, die in ihrem Berufsfeld ausbilden, z. B. Kindergärten, Schulen, Altenpflegeheime oder Sozial- und Jugendämter. Nicht geeignet sind hingegen Einrichtungen im gesundheitlichen Bereich, wie z. B. Kliniken oder Ergotherapie. Eine Auswahl geeigneter Betriebe finden Sie im Downloadbereich der FOS Sozialwesen.
Bitte benutzen Sie das Formblatt „Nachweis Praktikumsplatz“, um sich den Praktikumsplatz vom jeweiligen Betrieb zunächst bestätigen zu lassen. Der Praktikumsvertrag und die Anwesenheitsliste wird den Schülerinnen und Schülern erst bei der Einschulung vom Klassenlehrer ausgegeben.
Das Praktikum beginnt am 1. August und dauert bis zum Ende der vorletzten Woche vor den hessischen Sommerferien des folgenden Jahres. Den Praktikanten/-innen steht Jahresurlaub nach den gesetzlichen oder vertraglichen Bestimmungen zu. Der Jahresurlaub ist in den Schulferien zu nehmen. In der Zeit, in der während der Schulferien kein Urlaub in Anspruch genommen wird, wird entsprechend der VO § 4 (4) an drei Tagen in der Woche das Praktikum absolviert. Beispiel: Mit 6 Urlaubstagen können die Praktikanten/-innen in den Herbstferien zwei zusammenhängende Wochen Urlaub erreichen.
Auf der Basis des Jugendarbeitsschutzgesetzes und des Bundesurlaubsgesetzes ergeben sich folgende Urlaubsansprüche (AT=Arbeitstage; WT=Werktage):

Die tägliche und wöchentliche Arbeitszeit der Fachoberschüler/-innen im Betrieb regelt sich unter Berücksichtigung der gesetzlichen und tariflichen Bestimmungen sowie für Jugendliche nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz. Sofern die betriebsspezifischen, tarifvertraglichen sowie gesetzlichen Regelungen dies zulassen, sollte die tägliche Arbeitszeit einschließlich der Pausen nicht mehr als 8 Stunden betragen (§ 8 JArbSchG). Die Regelungen bezüglich der Ruhepausen entsprechen dem § 11 JArbSchG. Analog gelten die Regelungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes für die tägliche Freizeit (§ 13), Nachtruhe (§ 14), Fünf-Tage-Woche (§ 15), Samstagsruhe (§ 16). Für Volljährige sind die Regelungen des Arbeitszeitgesetzes anzuwenden.
Grundsätzlich besteht für die Praktikumsbetriebe keine Verpflichtung zur Zahlung einer Praktikumsvergütung. Die Gewährung eines Taschengeldes ist jedoch in das Ermessen der Einrichtungen/Betriebe gestellt.
Die Fachoberschülerinnen und Fachoberschüler sind durch die Schule beim Hessischen Gemeinde-Unfallversicherungsverband versichert und wegen ihres Schülerstatus von der Sozialversicherungspflicht befreit. Damit unterliegen die Schülerinnen und Schüler der Fachoberschule nicht der Versicherungspflicht in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Das Land Hessen hat alle Schülerinnen und Schüler der beruflichen Schulen, die an einem Betriebspraktikum teilnehmen, bei der Sparkassen-Versicherung haftpflichtversichert. Der Haftpflichtversicherungsschutz schließt allerdings jegliche Schäden aus, die beim Gebrauch von Fahrzeugen entstehen. Darunter fällt auch das Be- und Entladen von Fahrzeugen. Falls Erziehungsberechtigte oder die Fachoberschülerinnen und Fachoberschüler selbst eine private Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben, geht diese vor.
Mit bestandener Abschlussprüfung erwerben Sie die Allgemeine Fachhochschulreife und damit die Möglichkeit, sich an allen Hochschulen des Landes Hessen für einen Bachelorstudiengang einzuschreiben. Für andere Bundesländer sind die entsprechenden Regelungen zu erfragen.
Zu Ihrer Orientierung findet in der Jahrgangsstufe 12 eine Studien- und Berufsberatung durch die Agentur für Arbeit statt. Zudem haben Sie die Möglichkeit, die Studien- und Informationstage an der Universität Kassel zu besuchen.
Hier gibt es das Downloadangebot der Fachoberschule Sozialwesen...
